[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: What is source ?
From: |
Alexander Terekhov |
Subject: |
Re: What is source ? |
Date: |
Tue, 15 Aug 2006 12:31:18 +0200 |
David Kastrup wrote:
[...]
> license, I don't see where you base this off.
I'm tired of you, stupid dak. Here's GPL FAQ from Welte's attorneys:
http://www.oreilly.de/german/freebooks/gplger/pdf/001-024.pdf
[...]
Wie und zu welchem Zeitpunkt kommt es zum Abschluss eines
Lizenzvertrages?
Wichtig ist der genaue Zeitpunkt für den Abschluss des Lizenzvertrages,
da ab diesem Zeitpunkt die Bestimmungen der GPL mit ihren Rechten und
Pflichten wirksam werden. Die GPL wird der Software regelmäßig in einer
eigenen Datei beigefügt, zumeist »License« genannt. Erhält ein Nutzer
die Software samt Lizenzdatei, wird dadurch noch kein Lizenzvertrag
geschlossen. Nach deutschem Vertragsrecht sind dafür zwei
übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich, die »Angebot« und
»Annahme« genannt werden (vergleiche Ziffer 5 GPL Rz. 5). Außerdem muss
der Vertragsinhalt für einen wirksamen Vertragsschluss eindeutig
bestimmbar sein.
Das Vertragsangebot des Lizenzgebers liegt in dem beigefügten
Lizenzvertrag und ist damit einfach bestimmbar. Wer Software unter der
GPL anbietet, macht ein Vertragsangebot an jeden, der dieses annehmen
möchte. Der jeweilige Vertragspartner muss dabei nicht bekannt sein.
Die Situation ist vergleichbar mit einem Aufsteller von
Zigarettenautomaten, der ebenfalls jedem den Verkauf von Zigaretten
anbietet, ohne dass er die jeweiligen Kunden kennen müsste (oder dies
wollte).
[...]
Übereinstimmend mit diesen gesetzlichen Erfordernissen wird in der GPL
selbst davon ausgegangen, dass der bloße Erwerb der Software noch nicht
zu einer Anwendbarkeit der GPL führt. In Ziffer 5 GPL heißt es: »You are
not required to accept this License, since you have not signed it.
However, nothing else grants you permission to modify or distribute the
Program or its derivative works«. Ein Nutzer kann also ein GPL-Programm
erwerben und benutzen, ohne einen Lizenzvertrag abgeschlossen zu haben.
Der entscheidende Grund dafür liegt darin, dass die Verpflichtungen der
GPL erst dann greifen, wenn die Software verändert oder weitergegeben
wird. Für die bloße Benutzung der Software ist die Annahme der GPL nicht
notwendig (vergleiche Ziffer 0 GPL Rz. 2). Die Annahme des Angebots auf
Abschluss des GPL-Lizenzvertrags erfolgt somit in der Regel erst, wenn
der Erwerber von den besonderen Befugnissen aus der GPL Gebrauch machen
möchte. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Software Dritten zum
Download angeboten wird oder CD-ROMs mit dem Programm angefertigt werden.
Die Vertragsannahme erfolgt dabei in den allermeisten Fällen »konkludent«,
d.h. durch schlüssiges Handeln. Dies ist nach deutschem Vertragsrecht
zulässig. Es ist nicht erforderlich, den Lizenzvertrag zu unterschreiben
oder gegenüber dem Lizenzgeber eine explizite Erklärung abzugeben. Es
reicht, wenn durch eine Handlung das Einverständnis zum Vertragsschluss
gezeigt wird. So wie der Käufer von Zigaretten an einem Automaten durch
den Einwurf der erforderlichen Geldmünzen deutlich macht, dass er das
Verkaufsangebot des Automatenaufstellers annimmt, so zeigt ein Nutzer,
dass er mit der GPL einverstanden ist, wenn er eine der GPL unterstellte
Software modifiziert oder weitergibt. Der Lizenzgeber muss davon nicht
einmal etwas wissen (vergleiche Ziffer 5 GPL Rz. 7).
Der Zeitpunkt, in welchem der Lizenzvertrag angenommen wird, kann also
von Fall zu Fall unterschiedlich sein je nachdem, ob und wann der
Lizenznehmer die Freiheiten der GPL in Anspruch nehmen möchte.
[...]
Der Erwerb eines solchen GPL-Lizenzvertrages ist tatsächlich immer
kostenlos. Für die Einräumung der Nutzungsrechte dürfen Gebühren nicht
verlangt werden. Dies ergibt sich aus Ziffer 2 b) GPL.
[...]
http://www.oreilly.de/german/freebooks/gplger/pdf/025-168.pdf
[...]
Wie jeder andere Lizenzvertrag stellt auch die GPL einen Vertrag
zwischen bestimmten Lizenzgebern und bestimmten Lizenznehmern dar. Und:
Ein solcher Vertrag kommt zustande, indem die eine Partei ein bestimmtes
Angebot abgibt und die andere Partei dieses Angebot annimmt. Durch den
Vermerk, dass das Programm oder Werk unter den Bedingungen der GNU
General Public License weitergegeben werden darf, und durch das
»Entlassen« dieser Erklärung aus seinem Einflussbereich macht der
Urheberrechtsinhaber somit (nur) ein Angebot an jedermann, die
erforderlichen Rechte unter den Bedingungen der GPL einzuräumen.
Angenommen werden kann dieses Angebot dann auf sehr verschiedene Weise.
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, die in der GPL gestatteten
Nutzungshandlungen auszuführen (ausführlich dazu Ziffer 5 GPL Rz. 5 ff.).
Dass der Lizenzgeber die Bestimmungen der Ziffer 0 GPL einhält, wenn er
sein Angebot auf Abschluss eines GPL-Lizenzvertrages abgibt, ist keine
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Angebots. Denn Ziffer 0 GPL
schreibt nicht rechtsverbindlich eine bestimmte Form für die Abgabe
dieses Angebotes vor. Das Angebot zum Abschluss eines GPL-Lizenzvertrages
kann daher durchaus auch auf andere Weise erfolgen (zum Beispiel im
persönlichen Gespräch zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer). Wenn der
Rechtsinhaber aber direkt innerhalb des Programms auf die »Geltung« der
GPL hinweist, ist damit gewährleistet, dass jeder, der das Programm
erhält, auch von dem entsprechenden Angebot Kenntnis erhalten kann.
Hier zeigt sich übrigens eine Besonderheit der GPL, die sich durch den
gesamten Vertragstext zieht: An zahlreichen Stellen werden weniger die
Beziehungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer geregelt, als vielmehr
den Parteien zentrale Punkte des Vertrages und Möglichkeiten seiner
Umsetzung erläutert. Die GPL ist also teilweise bereits
»selbstdokumentierend«.
[...]
Ziffer 5 GPL stellt die zentrale Vorschrift zum Vertragsschluss dar.
Ein Vertrag egal ob entgeltlich oder unentgeltlich kommt nur
zustande, wenn sich die Parteien über seinen Inhalt »geeinigt« haben.
Hierzu bedarf es, um es im Juristendeutsch auszudrücken,
übereinstimmender Willenserklärungen der Vertragsparteien, die auf
denselben rechtlichen Erfolg gerichtet sind. Die zeitlich erste
Erklärung bezeichnet man als Angebot oder Antrag, die nachfolgende(n)
als Annahme.
Ziffer 5 GPL regelt ausdrücklich nur die Annahme durch den
Lizenznehmer. Das Angebot durch den Lizenzgeber ging voraus: Dadurch,
dass der Rechtsinhaber die Software unter die GPL stellt und sie mit
einem entsprechenden Vermerk aus seinem »Einflussbereich« entlässt
(durch Erstverbreitung), richtet er ein Angebot an jedermann auf
Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Inhalt und zu den Bedingungen
der GPL.
Die GPL ist ein Vertrag
Die GPL stellt nach deutschem Recht zweifellos einen (Lizenz-)Vertrag
zwischen dem 2 Rechtsinhaber beziehungsweise den Rechtsinhabern (im
Folgenden auch: »Lizenzgeber«) auf der einen Seite und dem
Lizenznehmer auf der anderen Seite dar. Dass die GPL nach deutschem
Recht beides ist, nämlich »Lizenz« und »Vertrag«, mag den einen oder
anderen verwundern...
------
Now please kindly piss off for at least a couple of days, dak.
regards,
alexander.
- Re: What is source ?, (continued)
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/14
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/14
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/14
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/14
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/14
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/14
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/14
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/14
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/14
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/14
- Re: What is source ?,
Alexander Terekhov <=
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/15
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/15
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/15
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/15
- Re: What is source ?, Alfred M. Szmidt, 2006/08/15
- Message not available
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/15
- Re: What is source ?, Rui Miguel Silva Seabra, 2006/08/14
- Message not available
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/14