[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: What is source ?
From: |
Alexander Terekhov |
Subject: |
Re: What is source ? |
Date: |
Mon, 21 Aug 2006 14:58:32 +0200 |
Go to doctor, retard dak.
(No) Warranty clauses have really noting to do with lisensors obligations
regarding *availablity* of source code. And in Germany the disclaimer is
invalid/irrelevant, anyway.
-------
Unwirksamkeit der Klauseln Ziffer 11 und 12 GPL nach deutschem Recht
Das allgemeine deutsche Vertragsrecht findet sich im Bürgerlichen
Gesetzbuch aus dem Jahr 1900. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung
und Gewährleistung wurden zuletzt im Jahr 2002 reformiert. Das deutsche
Vertragsrecht ist in stärkerem Maße als das US-amerikanische von so
genannten zwingenden Vorschriften geprägt. Hierunter versteht man
gesetzliche Regelungen, von denen durch Vertrag nicht abgewichen werden
darf. Für den Bereich der Haftung und Gewährleistung finden sich eine
Reihe entsprechender Vorschriften. Zentral sind die Regelungen der §§
305 ff. BGB sowie § 276 BGB.
Der vollständige Ausschluss der Gewährleistung in Ziffer 11 GPL (»THERE
IS NO WARRANTY «) ist nach deutschem Recht unwirksam, und zwar unabhängig
davon, ob die Software gegen Entgelt oder kostenlos weitergegeben wird
oder ob es sich um die Herstellung einer Individualentwicklung handelt.
Dies ergibt sich aus § 309 Nr. 8 b) aa) BGB. Danach ist in allgemeinen
Geschäftbedingungen, das heißt Standardverträgen wie der GPL, eine
Bestimmung unwirksam, »durch die bei Verträgen über Lieferungen neu
hergestellter Sachen und über Werkleistungen, die Ansprüche gegen den
Verwender wegen eines Mangelsinsgesamt oder bezüglich einzelner Teile
ausgeschlossen … werden«. Diese Vorschrift ist nach Ansicht der meisten
auf Computerrecht spezialisierten Juristen sowohl auf den Vertrieb von
Software auf Datenträgern als auch auf den Vertrieb in Datennetzen
anwendbar. Einige Stimmen in der juristischen Fachwelt gehen davon aus,
dass § 309 Nr. 8 b) aa) BGB nicht auf die Verbreitung von Software in
Datennetzen Anwendung finden kann, weil es sich hierbei nicht um eine
»Sache« handele. Aber auch diese Autoren kommen letztlich zum gleichen
Ergebnis, dies allerdings auf der Grundlage von § 307 Absatz 1 und 2 BGB
(Ȥ 307 BGB Inhaltskontrolle (1) Bestimmungen in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des
Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligungkann sich auch daraus
ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine
unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine
Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung,
von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder 2. wesentliche
Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so
einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.«).
Nur der Weg zum Ziel ist also umstritten, nicht das Ergebnis.
Dies gilt ebenso für den Fall der kostenlosen Weitergabe. Man könnte hier
nach dem Wortlaut der Vorschrift durchaus auf § 309 Nr. 8 b) aa) BGB
abstellen. Da die Vorschrift nur auf die Lieferung als solche abstellt,
ohne deren Entgeltlichkeit zu verlangen, muss man sie wohl auch auf die
kostenlose Weitergabe anwenden. Ob dies zutreffend ist, kann aber letztlich
dahingestellt bleiben: Der vollständige Gewährleistungsausschluss ist bei
einer kostenlosen Weitergabe jedenfalls eine unangemessene Benachteiligung
des Vertragspartners gemäß § 307 BGB. Hier wird man auch für Freie Software
keine Ausnahme machen dürfen. Ziffer 11 GPL ist deshalb nach deutschem
Recht in allen denkbaren Konstellationen unwirksam.
Der vollständige Haftungsausschluss in Ziffer 12 GPL (»IN NO EVENT ...
WILL ANY COPYRIGHT HOLDER, OR ANY OTHER PARTY ... BE LIABLE TO YOU FOR
DAMMAGES«) ist nach deutschem Recht ebenfalls unwirksam. Dies folgt aus §
309 Nr. 7 b) BGB. Danach ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung der
Haftung für sonstige Schäden unwirksam, »die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.« Da Ziffer 12 GPL keinerlei
Vorbehalt für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zu
Gunsten des Erwerbers des Programms vorsieht, ist die Klausel als
unwirksam einzustufen. Ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist gemäß
§ 276 Absatz 3 BGB nicht einmal in individuell verhandelten Verträgen
möglich. (§ 276 Absatz 3 BGB: »Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem
Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.«) Dies gilt unabhängig davon,
ob das Programm kostenlos oder entgeltlich weitergegeben wird.
Der Unwirksamkeit der beiden Klauseln steht auch nicht entgegen, dass
der Ausschluss nur soweit gehen soll, wie es das anwendbare Recht
gestattet (»TO THE EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW«; »UNLESS REQUIRED
BY APPLICABLE LAW«). Entsprechende Bestimmungen werden als
»salvatorische Klauseln« bezeichnet. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs verstoßen sie gegen das für allgemeine
Geschäftsbedingungen geltende Transparenzgebot des § 307 Absatz 1 Satz
2 BGB (siehe oben Rz. 6) und sind damit unwirksam. Salvatorische
Klauseln gewährleisten nicht das geforderte Mindestmaß an
Verständlichkeit, da für den Erwerber die jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften nicht ohne weiteres auffindbar und in ihrer Bedeutung für
die Klausel kaum zu beurteilen sind.
Im Folgenden ist von der Unwirksamkeit der Klauseln auszugehen.
Dementsprechend kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung
(vergleiche § 306 Absatz 2 BGB: »Soweit die Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.«).
-----
regards,
alexander.
- What is source ?, Vincent Rivière, 2006/08/06
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/06
- Re: What is source ?, Byron A Jeff, 2006/08/06
- Re: What is source ?, Dave (from the UK), 2006/08/06
- Re: What is source ?, John Hasler, 2006/08/06
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/06
- Re: What is source ?, Tim Smith, 2006/08/19
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/20
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/21
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/21
- Re: What is source ?,
Alexander Terekhov <=
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/21
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/21
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/21
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/21
- Re: What is source ?, David Golden, 2006/08/21
- Re: What is source ?, Wei Mingzhi, 2006/08/22
- Message not available
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/22
- Re: What is source ?, Vincent Rivière, 2006/08/06
- Re: What is source ?, David Kastrup, 2006/08/06
- Re: What is source ?, Alexander Terekhov, 2006/08/07