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Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591-


From: mike
Subject: Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591-
Date: Fri, 11 Jun 2004 13:27:42 GMT

Scheinehen sind ja schon laenger bekannt: Da heiraten Auslaender gegen 
Bezahlung deutsche Partner, um hier in Deutschland  bleiben zu koennen. Aber 
nun wurde ein neuer Weg entdeckt, die Scheinvaterschaft. Um in Berlin 
Sozialleistungen zu erhalten, haben sich einige Auslaender ohne Bleibe- oder 
Aufenthaltsrecht einen neuen Trick einfallen lassen. Sie bezahlten Sozialhilfe 
empfaengern fuer die Anerkennung der Vaterschaft eines ihrer Kinder, 
berichteten die 'Berliner Morgenpost' und der Berliner 'Tagesspiegel'.

Der Trick: Die Verwandten ersten Grades des Kindes duerfen automatisch in 
Deutschland bleiben oder jederzeit wieder einreisen. Im Klartext: Die Mutter 
erhaelt jetzt durch ihr eingedeutschtes Kind Bleiberecht, der eigentliche Vater 
als Ehemann der Mutter ebenfalls.

Die Angehoerigen koennen auf diesem Weg in Deutschland auch noch 
Sozialleistungen beziehen. Die zu Unrecht bezahlten Gelder sollen bereits in 
Millionenhoehe gehen. Zwischen Dezember 2000 und Februar 2002 hat es alleine in 
Berlin 60 Faelle von Scheinvaterschaften gegeben -das gab jetzt die Berliner 
Stadtverwaltung bekannt.  Der brandenburgische Innenminister Joerg Schoenbohm 
(CDU) tobt: 'Offenbar gibt es gewisenlose Kriminelle, die jede gesetzliche 
Luecke ausnuetzen, um staatliche Leistungen und Aufenthaltsrechte zu 
erschleichen.'

Ein Mitarbeiter der Auslaenderbehoerde, der anonym bleiben will, erlaeuterte 
die neue Masche. 'Wir bekommen immer mehr Faelle auf den Tisch, bei denen vor 
allem Maenner aus Bosnien Sozialhilfe empfaenger mit bis zu 10 000 Euro 
bestechen. Nachdem ein auslaendisches Kind geboren worden ist, unterschreiben 
diese, dass sie die Vaterschaft anerkennen. Das ist legal, obwohl sie nicht die 
Vaeter sind. Es gebe mittlerweile sogar einen Tarif dafuer, teilte der 
CDU-Bundestagsabgeordnete Roland Gewalt mit.

Im Gegensatz zu den Scheinehen, die mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren 
bestraft werden koennen, ist die Scheinvaterschaft bislang kein 
Straftatbestand.  Handeln ist gar nicht so einfach, denn das oben beschriebene 
Vorgehen ist voellig legal und nicht etwa Betrug. Nur eine Gesetzesaenderung 
auf Bundesebene kann die Luecke schliessen. Wie lange will man diese 
Betruegerei wohl noch unterstuetzen, die letztendlich der Steuerzahler 
begleichen muss?




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