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DeCSS
From: |
Georg Jakob |
Subject: |
DeCSS |
Date: |
Fri, 2 Nov 2001 11:54:02 +0100 (MET) |
Hallo,
Die meisten werden's schon von heise wissen, der California appeals court
hat eine einstweilige Verfuegung, welche die Veroeffentlichung von DeCSS
als unrechtmaessige Weitergabe fremder Geschaeftsgeheimnisse untersagt
hatte, aufgehoben.
Das coole daran: Zwar wurde vom Gericht nicht bezweifelt, dass es sich bei
bei CSS um ein Geschaeftsgeheimnis handle, allerdings wurde der DeCSS-Code
als sprachliche Meinungsaeusserung gewertet, die in vollem Umfang der
Freedom of Speech des ersten US-Verfassungszuatzes unterliege. Die
Interessensabwaegung zwischen (nur einfachgesetzlichem) Schutz des
Geschaeftsgeheimnisses und (verfassungsrechtlich
geschuetzter) Redefreiheit faellt folglich zugunsten letzterer aus.
Da das ganze noch nicht letzinstanzlich entschieden ist und "nur" den
Widerspruch gegen eine einstweilige Verfuegung eines ansonsten noch
erstinstanzlichen Verfahrens betrifft, ist es noch nicht endgueltig, gute
Nachrichten sind es allemal.
Schoene Gruesse,
--Georg
PS: Wenn ihr halbwegs sachliche Information zu solchen Themen sucht, seit
Ihr mit openlaw.org recht gut bedient.
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