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Re: [Frunge] 2 Probleme mit der OFL


From: Dennis Heidsiek
Subject: Re: [Frunge] 2 Probleme mit der OFL
Date: Sat, 13 Jun 2009 17:57:47 +0200
User-agent: Thunderbird 2.0.0.21 (Windows/20090302)

Hallo allerseits,


Martin Roppelt ſchrieb am 10.06.2009 01:03 Uhr:
Die OFL verbietet:

– Den Verkauf ohne Bündelung mit anderer Software

Das stört mich.

Die FSF argumentiert, dass dieser Teil praktisch als unwirksam angesehen werden kann, da schon ein banales »Hallo Welt«-Programm ausreiche, um diese Forderung zu erfüllen:

SIL Open Font License 1.1

The Open Font License (including its original release, version 1.0) is a free copyleft license for fonts. Its only unusual requirement is that fonts be distributed with some computer program, rather than alone. Since a simple Hello World program will satisfy the requirement, it is harmless. Neither we nor SIL recommend the use of this license for anything other than fonts.

http://www.fsf.org/licensing/licenses/index_html#Fonts

Von daher scheint mir das zwar unschön, aber auch nicht so schlimm zu sein, als dass wir dafür eine Ausnahme schreiben müssten, oder?

Wobei sich die grundsätzliche Frage stellt, warum überhaupt Klauseln in der OFL vorkommen, die rechtlich eigentlich gar keinen Sinn machen. Es gibt dazu durchaus die etwas provokante Ausſage »Weil die Autoren der OFL eigentlich gar keine Ahnung davon haben«:

Warning: SIL Open Font License – Bruce Perens’ Weblog
http://perens.com/blog/2009/02/17/64/

Dagegen wirkt die GPL 3 einfach »wasserdichter«.

Der Lizenznehmer kann sich zwar auch für die GPL/FE entscheiden, aber wer sagt, dass nicht einmal jemand entscheidet, eine (veränderte) Version nur unter der OFL zu verbreiten?

Niemand, da dies explizit von uns erlaubt ist. Das Copyleft-Prinzip funktioniert nur »innerhalb« einer Lizenz, wenn ich das richtig verstanden habe – oder kann man auch bei abgeleiteten Werken die selbe Mehrfachlizensierung erzwingen? Ich glaube, wir brauchen langsam einen Juristen hier ;-).

– Die Weiterverbreitung unter einem reservierten Namen

Ich möchte niemandem verbieten, eine veränderte Frunge / Frunge mit Patches / Bugfixes unter gleichem Namen zu verbreiten.

Das Recht hat jeder, wobei praktisch aber davon ausgegangen werden kann, dass derartige Verbesserungen meist gleich auch an das »Mutterprojekt« zurückgegeben werden.

Die OFL sieht jedoch die Benennung von reservierten Namen vor. Eine Möglichkeit wäre, keinen Namen zu reservieren (was ja auch momentan der Fall ist: in der Urheberrechtsnotiz steht ausdrücklich, dass kein Name reserviert ist).

So weit, so gut :-).

Was aber wenn jemand auf die Idee kommt, später diesen Namen für sich zu reservieren? Dann stehen wir dumm da, wenn wir seine Änderungen übernehmen möchten (oder sogar wenn wir unsere Version weiterverbreiten möchten??). Oder sind das nur Hirngespinste von mir und das ist alles unbegründet?

Na ja, Hirngespinste sind das nicht, aber auch nicht unbedingt wahrscheinliche Probleme. Warum sollte jemand einen Fork erstellen, aber den Originalnamen »klauen« wollen? Bei Neo ist es doch genauso, dass der Name rein rechtlich gesehen überhaupt nicht geschützt ist, und da sind – trotz der größeren Nutzer- und Entwicklerzahl sowie einer viel höheren »Forkwahrscheinlichkeit« – auch noch nie solche Probleme aufgekommen.

Viel schlimmer fände ich es sowieso, wenn ein paar rechtsradikale Hohlköpfe einen Fork erstellen würden, bei dem bspw. die Mixtura einfach nur in »Adolf Hitler Textura« (oder so was in der Art) umbenannt werden würde. In Deutschland wäre so etwas wahrscheinlich sogar gesetzlich verboten, aber was kann man schon gegen einen Download-Server in den USA ausrichten :-(.

Wenn das für uns eine Zwickmühle darstellt, dann werde ich von der Verwendung der OFL absehen. Dann ist diese Lizenz nämlich nichts weiter als ein schlechter Kompromiss zwischen Softwarefreiheit und den sog. „Interessen“ der Font-Schaffenden. Sie ist zwar eine häufig benutzte Lizenz für Open Fonts, allerdings für meine Anforderungen wohl nicht ganz passend.

Bitte ersetzte /meine/ durch /unsere/ Anforderungen ;-). Aber wir sollten uns schon gründlich überlegen, ob wir die OFL kippen wollen – wie Du bereits gesagt hast, wird sie sehr häufig für Offene Schriften eingesetzt und ist ja auch von der FSF dafür empfohlen.

Ich werde mal SIL dazu befragen. Mal schauen was die mir zu sagen haben. Ob wir für beides eine Ausnahme hinzufügen können.

Vielleicht sollten wir uns wegen dieser ganzen Lizensierungsangelegenheit auch nochmal an die »Linux Libertine«-Leute wenden.

Übrigens: Dennis, du bist doch Fan der CC-BY-SA resp. der Lizenzkompatibilität? Diese Lizenz wird auch schon für einige Fonts verwendet. Überlegen wir uns, ob wir sie dreifachlizensieren?

Ja, ich bin ein großer Fan der CC-BY-SA, dass gebe ich zu – von daher läufst Du mit diesem Vorschlag bei mir sicherlich offene Türen ein ;-).

Die CC-BY-SA ist eine sehr ›generische‹ Lizenz für viele verschiedene Arten von Werken – das ist ihr Vor- wie Nachteil. Nachteilig ist, das sie z.B. nicht so intensiv wie die GPL auf die Quelltext-Problematik eingeht. Vorteilhaft ist, dass sie (wie die OFL) das Nutzungsrecht zusichert und mit anderen CC-BY-SA-Inhalten kombiniert werden kann. Ja, ich bin eher für eine Dreifachlizensierung :-).


Viele Grüße,
Dennis-ſ




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