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[Frunge] OFL kippen? (was: 2 Probleme mit der OFL)


From: Martin Roppelt
Subject: [Frunge] OFL kippen? (was: 2 Probleme mit der OFL)
Date: Sun, 14 Jun 2009 07:15:35 +0200
User-agent: Thunderbird 2.0.0.21 (X11/20090319)

Dennis Heidsiek ſchrieb am 13.06.2009 17:57:
Martin Roppelt ſchrieb am 10.06.2009 01:03 Uhr:
Die OFL verbietet:

– Den Verkauf ohne Bündelung mit anderer Software

Das stört mich.

Die FSF argumentiert, dass dieser Teil praktisch als unwirksam angesehen werden kann, da schon ein banales »Hallo Welt«-Programm ausreiche, um diese Forderung zu erfüllen […]

In der (R)OFL-FAQ ſteht aber auch:
It is permitted […] to include them in a larger software package (such as text editors, office suites or operating systems), even if the larger package is sold. In that case, you are strongly encouraged, but not required, to also make that derived font easily and freely available outside of the larger package.

Scheint alſo nicht auszureichen.

SIL Open Font License 1.1

The Open Font License (including its original release, version 1.0)
 is a free copyleft license for fonts. Its only unusual requirement
is that fonts be distributed with some computer program, rather than alone. Since a simple Hello World program will satisfy the requirement, it is harmless. Neither we nor SIL recommend the use of this license for anything other than fonts.

http://www.fsf.org/licensing/licenses/index_html#Fonts

So wie ich das interpretiere iſt ſie auch mit der GPL kompatibel (ich
habe noch mal bei address@hidden nachgefragt, und warte auf die
Antwort: „no, the SIL OFL is not compatible with any version of the
GPL, with or without our Font Exception. The licenſes are very
different.“), obwohl die OFL ſelbſt ja was anderes ſagt.

Von daher scheint mir das zwar unschön, aber auch nicht so schlimmzu
 sein, als dass wir dafür eine Ausnahme schreiben müssten, oder?

Wobei sich die grundsätzliche Frage stellt, warum überhaupt Klauseln in der OFL vorkommen, die rechtlich eigentlich gar keinen Sinn machen. Es gibt dazu durchaus die etwas provokante Ausſage »Weil die Autoren der OFL eigentlich gar keine Ahnung davon haben«:

Warning: SIL Open Font License – Bruce Perens’ Weblog http://perens.com/blog/2009/02/17/64/

So langſam ſcheint mir, daſs er damit recht hat.

In freenode.net/##fonts habe ich auch mal gefragt, ob man mir die OFL
empfehlen würde. Als Antwort habe ich nein bekommen. Und mir wurde
dringlich davon abgeraten, die OFL allein zu verwenden.

Dagegen wirkt die GPL 3 einfach »wasserdichter«.

Der Lizenznehmer kann sich zwar auch für die GPL/FE entscheiden, aber wer sagt, dass nicht einmal jemand entscheidet, eine (veränderte) Version nur unter der OFL zu verbreiten?

Niemand, da dies explizit von uns erlaubt ist. Das Copyleft-Prinzip funktioniert nur »innerhalb« einer Lizenz, wenn ich das richtig verstanden habe – oder kann man auch bei abgeleiteten Werken die selbe Mehrfachlizensierung erzwingen? Ich glaube, wir brauchen langsam einen Juristen hier ;-).

Nein, der Lizenznehmer kann die eine, die andere oder auch beide
Lizenzen anwenden, letzteres, ſolange es mit beiden Lizenzen
vereinbar iſt – (soweit ich das verstehe).

– Die Weiterverbreitung unter einem reservierten Namen

Ich möchte niemandem verbieten, eine veränderte Frunge / Frunge mit
 Patches / Bugfixes unter gleichem Namen zu verbreiten.

Das Recht hat jeder, wobei praktisch aber davon ausgegangen werden kann, dass derartige Verbesserungen meist gleich auch an das »Mutterprojekt« zurückgegeben werden.

Die OFL sieht jedoch die Benennung von reservierten Namen vor. Eine
Möglichkeit wäre, keinen Namen zu reservieren (was ja auch momentan der Fall ist: in der Urheberrechtsnotiz steht ausdrücklich, dass kein Name reserviert ist). Was aber wenn jemand
 auf die Idee kommt, später diesen Namen für sich zu  reservieren?
Dann stehen wir dumm da, wenn wir seine Änderungen übernehmen möchten (oder sogar wenn wir unsere Version weiterverbreiten möchten??). Oder sind das nur Hirngespinste von mir und das ist alles unbegründet?

Na ja, Hirngespinste sind das nicht, aber auch nicht unbedingt wahrscheinliche Probleme. Warum sollte jemand einen Fork erstellen, aber den Originalnamen »klauen« wollen? Bei Neo ist es doch genauso, dass der Name rein rechtlich gesehen überhaupt nicht geschützt ist, und da sind – trotz der größeren Nutzer- und Entwicklerzahl sowie einer viel höheren »Forkwahrscheinlichkeit« – auch noch nie solche Probleme aufgekommen.

Ja, aber das Problem wäre ja, das ein Derivator den Namen reſervieren
könnte (or can ſ/he?).

Wenn das für uns eine Zwickmühle darstellt, dann werde ich von der Verwendung der OFL absehen. Dann ist diese Lizenz nämlich nichts weiter als ein schlechter Kompromiss zwischen Softwarefreiheit und den sog. „Interessen“ der Font-Schaffenden. Sie ist zwar eine häufig benutzte Lizenz für Open Fonts, allerdings für meine Anforderungen wohl nicht ganz passend.

Bitte erse[tz]e /meine/ durch /unsere/ Anforderungen ;-).

Ja, ich kann aber nicht für uns alle sprechen, wenn ich eure Meinung
nicht kenne. :)

Aber wir sollten uns schon gründlich überlegen, ob wir die OFL kippen
wollen

Was würden wir denn verlieren? Garnichts, imho. Wie wahrscheinlich ist
die Kombination/Relizensierung?

wie Du bereits gesagt hast, wird sie sehr häufig für Offene Schriften
eingesetzt und ist ja auch von der FSF dafür empfohlen.

Na, ja, empfohlen iſt wohl ein biſschen zu viel geſagt.

Ich werde mal SIL dazu befragen. Mal schauen was die mir zu sagen haben. Ob wir für beides eine Ausnahme hinzufügen können.

Es wäre auf jedem Fall keine Schwierigkeit mit den ReſerviertenNamen:
No Modified Version of the Font Software may use the Reserved Font Name(s) unless explicit written permission is granted by the corresponding Copyright Holder.

Also könnte man schreiben:

Frunge Fonts
Copyright Jahr Heidſiek, Roppelt, Trautmann,
with Reſerved Font Name “Frunge”.
We grant everyone the right to uſe “Frunge” with a modified verſion of
one of theſe fonts.

Allerdings ſteht in der FAQ:
You may, however, give certain trusted parties the right to use any of your Reserved Font Names through separate written agreements. For example, even if "Foobar" is a RFN, you could write up an agreement to give company "XYZ" the right to distribute a modified version with
a name that includes "Foobar".

Die FAQ ſcheint alſo wirklich nur eine Anſammlung von Wünſchen zu ſein,
die ſich nicht in der Lizenz wiederſpiegeln.

Gut gemeint, ſchlecht gemacht?

Vielleicht sollten wir uns wegen dieser ganzen Lizensierungsangelegenheit auch nochmal an die »Linux Libertine«-Leute wenden.

Ne, von ihm (!) hatte ich ja die Idee (~„Libertine wird auch unter der
OFL veröffentlicht, um eventuelle Probleme auszuräumen“).

Übrigens: Dennis, du bist doch Fan der CC-BY-SA resp. der Lizenzkompatibilität? Diese Lizenz wird auch schon für einige Fonts
 verwendet. Überlegen wir uns, ob wir sie dreifachlizensieren?

Ja, ich bin ein großer Fan der CC-BY-SA, dass gebe ich zu –von daher
läufst Du mit diesem Vorschlag bei mir sicherlich offene Türen ein ;-).

Die CC-BY-SA ist eine sehr ›generische‹ Lizenz fürviele verschiedene
Arten von Werken – das ist ihr Vor- wie Nachteil. Nachteilig ist, das sie z.B. nicht so intensiv wie die GPL auf die Quelltext-Problematik eingeht. Vorteilhaft ist, dass sie (wie die OFL) das Nutzungsrecht zusichert und mit anderen CC-BY-SA-Inhalten kombiniert werden kann. Ja, ich bin eher für eine Dreifachlizensierung :-).

Na, ja, Quelltext iſt ja bei einem Font ein biſschen viel geſagt, da die
Quellen ja eins zu eins mit Fontforge „wiederhergeſtellt“ werden können.








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