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Werkvertrag
From: |
Benni Baermann |
Subject: |
Werkvertrag |
Date: |
Mon, 29 Mar 2004 13:13:29 +0200 |
User-agent: |
Mutt/1.3.28i |
Hallo!
Ich hab hier grad einen Werkvertrag liegen, da steht eine Klausel
drinnen: "Mit der Erfüllung des Auftrages geht das ausschließliche
Nutzungsrecht der Arbeitsergebnisse aus dem Vertragsgegenstand auf die
Auftraggeberin über."
Nun. Soweit ist das sicherlich ganz üblich. Das Problem - so es denn
eines ist, tritt in dem Moment auf, wenn im Auftrag evntl. Die
Erstellung oder Modifizierung Freier Software vorgesehen und erwünscht
ist. Dann geht das doch so nicht mehr, oder? Was tun? Hattet ihr
schonmal ähnliche Fälle?
Grüße, Benni
--
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Benni Baermann <=