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Re: Werkvertrag
From: |
Christian Selig |
Subject: |
Re: Werkvertrag |
Date: |
Mon, 29 Mar 2004 19:01:24 +0200 |
User-agent: |
Internet Messaging Program (IMP) 3.2 |
Hi Benni,
Zitat von Benni Baermann <address@hidden>:
> Ich hab hier grad einen Werkvertrag liegen, da steht eine Klausel
> drinnen: "Mit der Erfüllung des Auftrages geht das ausschließliche
> Nutzungsrecht der Arbeitsergebnisse aus dem Vertragsgegenstand auf die
> Auftraggeberin über."
>
> Nun. Soweit ist das sicherlich ganz üblich. Das Problem - so es denn
> eines ist, tritt in dem Moment auf, wenn im Auftrag evntl. Die
> Erstellung oder Modifizierung Freier Software vorgesehen und erwünscht
> ist. Dann geht das doch so nicht mehr, oder? Was tun? Hattet ihr
> schonmal ähnliche Fälle?
Ich denke schon, dass das "geht". Juristisch ist es unschön, im Streitfall
wäre aber die Entscheidung wohl recht klar, nämlich dass für den vorliegenden
Fall die Klausel ungültig ist und normale Bestimmungen greifen, nämlich dass
das Urheberrecht Deines ist und Du Dich an die GPL zu halten hast.
Ich finde ohnehin, wer sich der Tatsache bewusst ist, dass er in der Zukunft
mal an Freier Software arbeiten wird, der sollte ohnehin für Freie Software
eine zusätzliche Klausel einfügen.
Grüße,
Christian
PS: IANAL, wilde Spekulationen inbegriffen.
- Werkvertrag, Benni Baermann, 2004/03/29
- Re: Werkvertrag,
Christian Selig <=